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   BVerwG, 07.09.1961 - III C 9.59   

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BVerwG, 07.09.1961 - III C 9.59 (https://dejure.org/1961,249)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1961 - III C 9.59 (https://dejure.org/1961,249)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1961 - III C 9.59 (https://dejure.org/1961,249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Vertriebenen auf Ruhegehalt nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Feststellungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens - Würdigung einer zwischen einem Vertriebenen und seinem Arbeitgeber getroffenen Ruhegehaltsvereinbarung - Bestehen eines aufschiebend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Der Große Senat wird angerufen, weil der IV. Senat von dem Urteil des III. Senatsvom 7. September 1961 (BVerwG III C 9.59) abweichen will.

    Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf dasUrteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 -.

    Dieser Entscheidung stand das Urteil des III. Senatsvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - nicht entgegen.

    Der vorlegende Senat ist aber durch die Urteile des III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - undvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - daran gehindert, in dieser Sache zu entscheiden.

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 361.59

    Rechtsmittel

    Der III. Senat hat zwar in seinem Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - ausgesprochen, daß aufschiebend bedingte privatrechtliche Versorgungsansprüche eines Vertriebenen, sofern sie nicht den Ansprüchen aus nicht fälligen Lebensversicherungen gleichzustellen sind , einer Schadensfeststellung mit der Zuerkennung der Hauptentschädigung nicht zugänglich sind.

    Die Besonderheit dieses Falles, der insoweit von dem vom III. Senat in BVerwG III C 9.59 entschiedenen grundlegend abweicht, besteht darin, daß dem Kläger unstreitig von seinem monatlichen Gehalt bestimmte Beträge - so z.B. nach einer Gehaltsabrechnung vom 10. Oktober 1940 monatlich 25 RM - als Anrechnungswert für die Pensionsberechtigung mit seinem Einverständnis in Abzug gebracht und vom Arbeitgeber einbehalten wurden.

    Da, wie bereits eingangs der Entscheidungsgründe erwähnt, das Urteil des III. Senats - BVerwG III C 9.59 - wegen des anders gelagerten Sachverhalts einer Entscheidung des erkennenden Senats nicht entgegenstand, konnte die Feststellbarkeit des Verlustes des sogenannten Anwartschaftsrechts des Klägers als Vertreibungsschaden, wie geschehen, ausgesprochen werden.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des III. Senats in den Urteilen vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - und vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - kann die Höhe des feststellbaren Vertreibungsschadens nur im Rahmen des § 17 Abs. 3 FG ermittelt werden.

  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf das Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 -.

    - Zu dieser Vorlage war es gekommen, weil der III. gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 7. September 1961 (BVerwG III C 9.59) eine abweichende Ansicht vertreten hatte.

    Nachdem der III. Senat durch Schreiben seines Vorsitzenden vom 14. Juni 1962 an den Großen Senat erklärt hatte, an seiner im Leitsatz des Urteils vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festzuhalten, nämlich daß aufschiebend bedingte privatrechtliche Versorgungsansprüche eines Vertriebenen, "sofern sie nicht den Ansprüchen aus nicht fälligen Lebensversicherungen gleichzustellen sind, einer Schadensfeststellung mit dem Ziele der Zuerkennung der Hauptentschädigung nicht zugänglich" seien, eine Entschädigung könne "nur im Rahmen des § 284 Abs. 2 LAG durch Erhöhung der Entschädigungsrente erfolgen", und nachdem der erkennende Senat durch Beschluß vom 22. Juni 1962 die Anrufung des Großen Senats zurückgenommen hatte, stellte der Große Senat durch Beschluß vom 12. Oktober 1962 - BVerwG Gr.Sen. 3.62 - das Verfahren ein.

  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 167.61

    Rechtsmittel

    Sie regelt, wie der III. Senat in seinem Urteil BVerwG III C 9.59 vom 7. September 1961 dargelegt hat, als "lex specialis" diese Sachverhalte abschließend und bringt damit zugleich zum Ausdruck, daß ein Ausgleich der mit dem Verlust von aufschiebend bedingten privatrechtlichen Versorgungsansprüchen eingetretenen Schäden nur im Rahmen dieser Vorschrift möglich sein soll.

    Auch in seinem Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - ist der III. Senat von dieser Auffassung ausgegangen.

  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 278.61

    Anforderungen an die Gewährung eines Lastenausgleichs wegen des Verlustes eines

    Sie regelt, wie der III. Senat in seinem Urteil BVerwG III C 9.59 vom 7. September 1961 dargelegt hat, als "lex specialis" diese Sachverhalte abschließend und bringt damit zugleich zum Ausdruck, daß ein Ausgleich der mit dem Verlust von aufschiebend bedingten privatrechtlichen Versorgungsansprüchen eingetretenen Schäden nur im Rahmen dieser Vorschrift möglich sein soll.

    Auch in seinemUrteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - ist der III. Senat von dieser Auffassung ausgegangen.

  • BVerwG, 11.02.1965 - III C 167.61

    Rechtsmittel

    Er hebt hervor, daß der Versorgungsfall bis zur Vertreibung des Klägers nicht eingetreten sei, und beruft sich im übrigen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 -, das er für zutreffend hält.

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - (RLA 1962, 105) im einzelnen ausgeführt.

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 120.60

    Anwartschaft auf eine Werkspension - Verlust einer privatrechtlichen

    Weiterführung der Rechtsprechungim Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 -.

    Der erkennende Senat hatte zunächst zu prüfen, ob er durch die Urteile des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senatsvom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 - undvom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - gehindert war, alsbald in dieser Sache zu entscheiden.

  • BVerwG, 08.12.1961 - IV C 59.60

    Feststellungsfähigkeit von Ansprüchen auf Versorgung oder Kapitalabfindung bei

    - Im übrigen nimmt die Beteiligte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - Bezug, in dem zur Behandlung von Pensionsanwartschaften Stellung genommen werde.

    Zur lastenausgleichsrechtlichen Beurteilung von privatrechtlichen Versorgungsansprüchen Vertriebener hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - ausgesprochen, daß Ansprüche, soweit sie rechtlich im Zeitpunkt der Vertreibung noch "aufschiebend bedingt" gewesen sind, einer Schadensfeststellung nicht zugänglich seien.

  • BVerwG, 28.04.1965 - III C 3.65

    Feststellung eines durch Verlust eines Anspruchs auf Gewährung von Deputatkohle

    Diese vom erkennenden Senat schon in seinemUrteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - (RLA; 1962 S. 105) vertretene Erkenntnis, ist durch das Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1964 (BGBl. I S. 585) - Klarstellung des Wortlautes des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG - gesetzlich bestätigt worden.
  • BVerwG, 27.01.1966 - III C 179.64

    Abhängigkeit des Anspruch eines Vertriebenen auf die Gewährung von Deputatkohle

    Diese vom erkennenden Senat schon in seinem Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 9.59 - (RLA 1962, 105) vertretene Erkenntnis ist durch das Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 4. August 1964 (BGBl. I S. 585) - 17. ÄndG LAG - durch Klarstellung des Wortlautes des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG bestätigt worden.
  • BVerwG, 22.06.1962 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 106.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 251.60

    Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden aus privatrechtlichen

  • BVerwG, 08.12.1961 - IV C 253.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1962 - IV C 251.60

    Rücknahme der Anrufung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 184.61

    Einordnung des Verlustes einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft als

  • BVerwG, 10.07.1963 - IV C 166.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.10.1962 - Gr. Sen. 3.62

    Einstellung des Verfahrens

  • BVerwG, 12.10.1962 - Gr. Sen. 1.62

    Einstellung des Verfahrens

  • BVerwG, 12.10.1962 - Gr. Sen. 2.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 115.59

    Begründung einer Versorgungsanwartschaft auf Grund einer geschlossenen

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